Bauleitplanung der Gemeinde Schauenburg
Bebauungsplan Nr. 28 „Auf der Schirne“, 2. Änderung, OT Hoof
hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schauenburg hat in ihrer Sitzung am 24.09.2015 den Bebauungsplan Nr. 28 „Auf der Schirne“, 2. Änderung, OT Hoof, als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Bebauungsplan mit Begründung wird zur jedermanns Einsicht im Rathaus, Fachbereich 3 Bauverwaltung und Hochbau, Korbacher Str. 300, 34270 Schauenburg, während der Dienst-stunden oder nach Vereinbarung bereitgehalten.
Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, dann gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schauenburg unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan hingewiesen.
Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Die Fälligkeit des Anspruchs kann dadurch herbeigeführt werden, dass die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt wird.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Schauenburg, den 30.10.2015
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Schauenburg
gez. Gimmler, Bürgermeisterin