Bekanntmachung: Beschluss „Unter dem Meierhof 2“

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schauenburg                                                                                                                                

 

B e k a n n t m a c h u n g

Es wird gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) bekannt gemacht, dass der Beschluss über die vereinfachte Umlegung „Unter dem Meierhof 2“ in der Gemarkung Martinhagen, Flur 6 (Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 02.12.2015) am 18.12.2015 unanfechtbar geworden ist.

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke bzw. Grundstücksteile eingewiesen (§ 83 Abs. 2 Baugesetzbuch).

Die festgesetzten Geldleistungen werden fällig.

 

Schauenburg, den 15.01.2016

gez. Gimmler, Bürgermeisterin