Im Staatsanzeiger für das Land Hessen – Nr. 2/2016/S. 72 - wurde die 3. Verordnung zur Änderung der „Verordnung zum Schutze der Trinkwassergewinnungsanlagen der Stadtteile
Altenbauna, Altenritte, Großenritte, Kirchbauna und Hertingshausen der Stadt Baunatal, Kreis Kassel“ vom 24. März 1976, zuletzt geändert am 4. Oktober 2000 veröffentlicht. Die Grenzen des Schutzgebietes sind aus der nachfolgenden topographischen Karte zu ersehen. Die Verordnung und die Schutzgebietskarten können beim
Regierungspräsidium Kassel, - Obere Wasserbehörde -, Steinweg 6, 34117 Kassel,
beim Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Emstal, Kasseler Straße 57, 34308 Bad Emstal,
beim Gemeindevorstand der Gemeinde Edermünde, Brückenhofstraße 4, 34295 Edermünde,
beim Gemeindevorstand der Gemeinde Schauenburg, Korbacher Str. 300, 34270 Schauenburg,
beim Magistrat der Stadt Gudensberg, Kasseler Straße 2, 34281 Gudensberg,
beim Magistrat der Stadt Niedenstein, Obertor 8, 34305 Niedenstein
und bei den Stadtwerken Baunatal, Zum Felsengarten 9 B, 34225 Baunatal,
während der Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden.