Gemeindevorstand der
Gemeinde Schauenburg
Bekanntmachung
Es wird gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom November 2014 (BGBl. I S. 1748) bekannt gemacht, daß der Beschluss über die vereinfachte Umlegung „Lindenstraße 5“ in der Gemarkung Breitenbach, Flur 6 und 9 (Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 1. März 2016) am 12. April 2016 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke bzw. Grundstücksteile eingewiesen (§ 83 Abs. 2 Baugesetzbuch).
Schauenburg, den 12. April 2016
gez. Nehm, Erster Beigeordneter