Bekanntmachung über die Gültigkeit der Wahlen nach § 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWO)

Kommunalwahlen am 06. März 2016 in der Gemeinde Schauenburg


Gegen die Gültigkeit der Wahlen

zur Gemeindevertretung in der Gemeinde Schauenburg

und

zu den Ortsbeiräten in den Ortsbezirken Breitenbach, Elgershausen, Elmshagen, Hoof und Martinhagen der Gemeinde Schauenburg

wurden keine Einsprüche erhoben.


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schauenburg hat in ihrer Sitzung am 28. April 2016 nach § 26 des Hessischen Kommunalwahl-gesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. März 2015 (GVBl. S. 158, 188) die o. g. Wahlen für gültig erklärt.


Schauenburg, den 29. April 2016

Die Gemeindewahlleiterin
der Gemeinde Schauenburg

gez. Gimmler
Bürgermeisterin