Reiter sind zur Beseitigung von Pferdeäpfeln verpflichtet

Das Ordnungsamt informiert:

 

Reiter sind zur Beseitigung von Pferdeäpfeln verpflichtet

Immer mal wieder erreichen die Gemeindeverwaltung Beschwerden über Verunreinigungen öffentlicher Straßen, Wege und Plätze durch Pferdeäpfel. Zuletzt kam ein solcher Hinweis aus Martinhagen.

Die Reiterinnen und Reiter kümmern sich in aller Regel nicht um die Beseitigung der Hinterlassenschaften ihrer Tiere und überlassen die Straßenreinigung den betroffenen Anwohnern oder auch den Mitarbeitern vom gemeindlichen Bauhof. 

Nachdem Abfallrecht sind Pferdeäpfel, jedoch genau wie Hundekot, als Abfall zu betrachten. Somit handelt jeder Reiter, welcher den Pferdekot auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen liegen lässt, ordnungswidrig. Im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens kann hier ein Bußgeld fällig werden. Darüber hinaus hat der Reiter die Kosten der Straßenreinigung zu tragen.

Wir bitten alle Reiterinnen und Reiter um Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und um Rücksichtnahme den anderen Bürger gegenüber.