Nahversorgung im ZRK-Gebiet – sind wir zukunftsfähig?

Die Sicherung und Stärkung der Nahversorgung im Verbandsgebiet ist eine wichtige Aufgabe des ZRK im Rahmen seiner interkommunalen Entwicklungsplanung. Die Lage und Größe der Geschäfte zur Versorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs ist für das ZRK-Gebiet im Kommunalen Entwicklungsplan Zentren (KEP Zentren) geregelt. Der aktuell gültige KEP Zentren stammt aus dem Jahr 2015 und soll in den kommenden Jahren fortgeschrieben und an aktuelle Veränderungen angepasst werden.
Die Zunahme des Online-Handels, der Rückgang inhabergeführter Einzelhandelsgeschäfte und nicht zuletzt die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind hier bei der künftigen konzeptionellen Planung zu berücksichtigen. Mit einer Fachkonferenz im Juni 2023 in der ZRK-Geschäftsstelle wurden diese aktuellen Entwicklungen beleuchtet.

Bei der gemeinsam mit dem Einzelhandelsverband Hessen-Nord e.V. und der Stadt Kassel durchgeführten Veranstaltung beteiligten sich etwa 30 Teilnehmende an den Diskussionen, die das Ziel verfolgten, Ansätze für eine zukunftsfähige Position des ZRK zur künftigen Ausrichtung der Nahversorgung in Stadt und Region zu erarbeiten.

Die Veranstaltung diente der Beantwortung grundsätzlicher Fragen: Was braucht der Handel, was brauchen die Städte und Gemeinden zur Sicherung einer zukunftsfähigen Nahversorgung? Und welche Rolle spielt dabei der ZRK? Impulsbeiträge von Dr. Susanne Eichholz-Klein (Institut für Handelsforschung, Köln) und Jens Nußbaum (Büro Stadt und Handel, Dortmund) gaben Einblicke in aktuelle Tendenzen des Einzelhandels und zeigten instruktive Beispiele aus anderen Regionen Deutschlands. Darauf aufbauend wurden in einer intensiven Diskussion die künftigen Ziele der Nahversorgung im Verbandsgebiet skizziert. Es wurde deutlich, dass der Begriff der Nahversorgung nicht eindeutig ist: Abhängig von den lokalen Rahmenbedingungen kann Nahversorgung unterschiedlich interpretiert werden. Und ebenso differenziert sind auch die Möglichkeiten und Grenzen einer Steuerung der Einzelhandelsentwicklung und der Nahversorgung zu sehen. Die interkommunale Entwicklungsplanung kann hier lediglich einen konzeptionellen und strategischen Rahmen vorgeben, der dann durch die kommunalenPlanungshoheit der Städte und Gemeinden selbst ausgefüllt werden muss. Dieser Diskussionsprozess soll ab Herbst 2023 im Rahmen der Fortschreibung des KEP Zentren fortgesetzt werden.

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