Bitte wählen Sie eine Dienstleistung

Abfallbehälter

Ausgabe von Müllbehältern

Erfassung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier erfolgt über Abfall- bzw. Müllbehälter. Die Abfallbehälter werden grundsätzlich grundstücksbezogen zugeteilt.
Abfallbehälter

für Restmüll:

  • graue fahrbare Behälter aus Kunststoff mit 80 l, 120 l oder 240 l Füllraum.
  • Müllgroßbehälter mit 1.100 l Füllraum.
  • Müllgroßbehälter mit 4.400 l Füllraum.
  • Abfallsäcke mit 25 bzw. 50 l Füllvolumen

für Altpapier

  • grüne fahrbare Behälter aus Kunststoff mit 240 l Füllraum
  • Müllgroßbehälter mit 1.100 l Füllraum.

für Bioabfälle

  • Braune, fahrbare Behälter aus Kunststoff mit 120 l oder 240 l Füllraum.

Für den Restmüll beträgt das Mindestvolumen 20 l je Leerung pro Einwohnerin und Einwohner. Die Zuteilung der Abfallbehältnisse erfolgt durch den Landkreis. Fällt vorübergehend so viel Restmüll an, dass er in den zugelassenen Abfallbehältnissen nicht vollständig untergebracht werden kann, so sind die weiteren Abfälle in zugelassenen Abfallsäcken neben den Abfallbehältnissen zur Abfuhr bereitzustellen. Die Abfallsäcke sind bei der Gemeindeverwaltung (Bürgerbüro) zu erwerben. Fällt regelmäßig mehr Restmüll an, so hat der Landkreis entsprechendes Mehrvolumen zuzuteilen.

Auf Antrag der betroffenen Anschlusspflichtigen können für benachbarte Grundstücke gemeinsame Behältnisse für Restmüll zugelassen werden, wenn die Anschlusspflichtigen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Landkreis eine Verantwortliche oder einen Verantwortlichen benennen.
Soweit eine Eigenkompostierung für alle auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle nachweislich vorgenommen wird oder nachweislich keinerlei Bioabfälle anfallen, ist ein Abfallbehältnis für diese Stoffe entbehrlich.

Rechtliche Grundlagen
§ 12 der Abfall- und Gebührensatzung des Landkreises Kassel