Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

27. August 2026

Ausweitung des Wasserentnahmeverbots: Weser und Fulda müssen geschützt werden

Aufgrund anhaltend niedriger Wasserstände muss die Untere Wasserbehörde des Landkreises Kassel das Wasserentnahmeverbot vom 29. Juni 2026 auf die Flüsse Weser und Fulda ausweiten

Landkreis Kassel/ 27.08.2026. Aufgrund anhaltend niedriger Wasserstände muss die Untere Wasserbehörde des Landkreises Kassel das Wasserentnahmeverbot vom 29. Juni 2026 auf die Flüsse Weser und Fulda ausweiten.

Ab Samstag, 29. August 2026, ist daher die Entnahme und das Ableiten von Wasser auch aus diesen Gewässern im Landkreis mit Ausnahme des Schöpfens von Wasser mit Handgefäßen zur Erfrischung vorerst bis zum 31. Oktober 2026 untersagt. Dies gilt auch für die Entnahme und Ableitung durch die Gewässereigentümer sowe die Eigentümer und Anlieger der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstück.

"Auch wenn die Hitze zuletzt nachgelassen hat, sind die Wasserstände in den Gewässern Fulda und Weser weiterhin sehr niedrig, und eine wesentliche Änderung dieser Situation ist derzeit nicht abzusehen. Die Ausweitung des Entnahmeverbotes auf die Fulda und die Weser stellt eine Premiere dar und macht damit die spürbaren Auswirkungen des Klimawandels deutlich, die den Landkreis Kassel vor zunehmend größere Herausforderungen stellen werden", erklärt Umweltdezernent Thomas Ackermann die Entscheidung.

Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird überwacht. Bei einer Zuwiderhandlung gegen diese Allgemeinverfügung können nach § 73 Abs. 2 HWG Bußgelder bis zu einer Höhe von 100.000 Euro verhängt werden. Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt.

Hintergrund:
Die angeordnete Untersagung des Gemeingebrauchs sowie des Eigentümer- und Anliegergebrauchs ist erforderlich, um die Gewässer vor weiteren Beeinträchtigungen infolge einer Verringerung der Wasserführung zu schützen. Zugleich soll dadurch einer weiteren Verschlechterung der aufgrund der langanhaltenden Trockenheit bereits kritischen Gewässerzustände entgegengewirkt und der Schutz der in und an den Gewässern lebenden Tier- und Pflanzenwelt sichergestellt werden.

Die Bauna in Elgershausen, ein Bach mit Uferbewuchs und mit zur Zeit niedrigem Wasserstand

Die Pressemitteilung vom 29.06.2026

Wasserentnahme an Flüssen und Bächen verboten

Trockenheit und Hitze bedrohen Lebensgrundlage von Tieren und Pflanzen - Hinweis auf Amtliche Bekanntmachung des Landkreises Kassel: Einschränkung des Gemeingebrauchs im Hinblick auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Landkreis Kassel

Landkreis Kassel/ 29.06.2026. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der Hitze sind die Pegelstände an den nord- und osthessischen Gewässern auch in diesem Sommer deutlich gesunken.

Der Landkreis Kassel erlässt daher ab 1. Juli 2026 ein Verbot der erlaubnisfreien Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Kreisgebiet.

Das Verbot gilt bis 31. Oktober 2026 im Landkreis Kassel.

Es gilt für den Gemein-, Anlieger- und Eigentümergebrauch.

Die beiden größeren Flüsse Fulda und Weser sind bis auf Weiteres nicht von dem Entnahmeverbot betroffen. "Der Schutz unserer Natur und der verantwortungsvolle Umgang mit der Ressource Wasser sollte uns allen ein Anliegen sein. Die Trockenheit sorgt für Niedrigwasser in unseren Flüssen und Bächen und setzt unsere Region unter Druck", erklärt Thomas Ackermann, Dezernent für Umwelt und Klimaschutz im Landkreis Kassel.

Der Kreisbeigeordnete appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Bürger: "Halten Sie sich an das Entnahmeverbot. Wir alle sind dafür verantwortlich, dass unsere Umwelt und somit wir alle gut durch den Sommer kommen."

Ein Verstoß gegen das Wasserentnahmeverbot kann teuer werden. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Das Entnahmeverbot gilt nicht für zugelassene Nutzungen. Hier gelten die im jeweiligen Bescheid genannten Einschränkungen oder Verbote der Entnahme von Wasser bei niedrigen Abflüssen oder Wasserständen im Gewässer.

Sollten die Pegel der oberirdischen Gewässer weiter sinken, wird auch der Lebensraum für Pflanzen und Tiere gefährdet. Durch den geringen Wasserstand erwärmen sich Gewässer schneller. Die Lebensbedingungen für Fische und andere Organismen, die Nahrungsgrundlage anderer Tierarten sind, werden dadurch stark beeinträchtigt. Insbesondere an kleineren Gewässern kann die Wasserentnahme dazu führen, dass dort lebende Tiere verenden.

Hintergrund
Das Sinken der Pegelstände in einen kritischen Bereich durch die anhaltende Trockenheit ist in Nordhessen keine Seltenheit mehr. Zuletzt mussten die Gewässer im Landkreis Kassel im Sommer 2025 durch ein Wasserentnahmeverbot geschützt werden.