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13. Juni 2024

Amerikanische Faulbrut bei Bienen: Sperrbezirk ab 15. Juni aufgehoben

Landkreis Kassel. Ab Samstag, 15. Juni, entfallen Sperrmaßnahmen für Bienenstände. Bienenhalter im gesamten Landkreis werden nochmals aufgefordert, ihre Haltung, wenn noch nicht geschehen, beim Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel anzumelden.

Nachdem im Juni 2023 die hochansteckende Amerikanische Faulbrut in mehreren Bienenständen in Stadt und Landkreis Kassel ausgebrochen war, musste ein weiträumiger Sperrbezirk errichtet und entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen angeordnet werden. Durch aufwendige Sanierungsverfahren ist es in allen betroffenen Bienenständen nunmehr gelungen, die Seuche zu tilgen. Der Seuchenerreger wurde bei allen Nachuntersuchungen und Probenahmen im gesamten Sperrbezirk nicht mehr nachgewiesen.
Daher wird das gebildete Restriktionsgebiet, das im Landkreis Kassel die Gemarkung Ihringshausen sowie weite Teile der Stadt Kassel umfasst, mit Wirkung vom Samstag, 15. Juni 2024 aufgehoben. Somit unterliegen die Bienenstände in dem Bereich keinen Sperrmaßnahmen mehr. 

Die entsprechende Allgemeinverfügung zur Aufhebung des Sperrbezirks im Landkreis Kassel ist unter "Öffentliche Bekanntmachungen" auf www.landkreiskassel.de veröffentlicht.
Vor diesem Hintergrund werden Bienenhalter im gesamten Landkreis nochmals aufgefordert, ihre Haltung, wenn noch nicht geschehen, beim Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel anzumelden. 
Bei der Anmeldung müssen nach dem neuen Tiergesundheitsrecht auch die Geokoordinaten zur eindeutigen Lagebestimmung der Bienenvölker angegeben werden, um im Fall eines Seuchenausbruchs schnell handeln zu können.

Weitere Informationen und Auskünfte können im Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel telefonisch unter 0561-10033306 oder per E-Mail unter vtrnrmtlndkrskssld eingeholt werden.