20. Mai 2025
Änderungen in der Bioabfallverordnung ab 1. Mai 2025
Maisstärkesäcke mit dem Keimling-Logo können jedoch weiterhin verwendet werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 01.05.2025 gibt es Änderungen in der Bioabfallverordnung.
Bei der Entsorgung vom Bioabfall soll der Störstoffanteil möglichst geringgehalten werden. Das heißt Plastik, Steine, Gläser etc. sollen nicht enthalten sein.
Maisstärkesäcke mit dem Keimling-Logo, welche im Einzelhandel und bei der Gemeinde erhältlich sind, können jedoch weiterhin verwendet werden. Natürlich können Lebensmittel auch in Zeitung oder in Papiertüten verpackt werden. Jedoch dürfen keine Kunststofftüten oder Gemüseplastiktüten verwendet werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Abfallentsorgung Landkreis Kassel:
- 2025-05-08-Abfallentsorgung-LK-Kassel-PM-kompostierbare-Biobeutel.pdf222,57 KB - barrierefrei