Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

20. Mai 2025

Änderungen in der Bioabfallverordnung ab 1. Mai 2025

Maisstärkesäcke mit dem Keimling-Logo können jedoch weiterhin verwendet werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 01.05.2025 gibt es Änderungen in der Bioabfallverordnung.
Bei der Entsorgung vom Bioabfall soll der Störstoffanteil möglichst geringgehalten werden. Das heißt Plastik, Steine, Gläser etc. sollen nicht enthalten sein.
Maisstärkesäcke mit dem Keimling-Logo, welche im Einzelhandel und bei der Gemeinde erhältlich sind, können jedoch weiterhin verwendet werden. Natürlich können Lebensmittel auch in Zeitung oder in Papiertüten verpackt werden. Jedoch dürfen keine Kunststofftüten oder Gemüseplastiktüten verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Abfallentsorgung Landkreis Kassel: