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03. Juni 2026

Blauzungenkrankheit (BTV 8): Sperrzone im gesamten Landkreis Kassel

Die aufgrund der vorhergehenden Ausbrüche eingerichtete Sperrzone mit Handelsrestriktionen in Hessen muss angepasst werden und betrifft jetzt auch den gesamten Landkreis Kassel. Damit ist ganz Hessen BTV 8-Sperrzone.

Logo des Landkreises Kassel für offizielle Pressemitteilung

Landkreis Kassel/ 02.06.2026. Das Blauzungenvirus vom Typ 8 hat den Landkreis Kassel erreicht. Nach Ausbrüchen im Herbst 2025 im Saarland und in der Eifel sowie im Februar dieses Jahres im südhessischen Kreis Bergstraße ist das Virus nun auch in einer Rinderhaltung im Landkreis Fulda nachgewiesen worden. Die aufgrund der vorhergehenden Ausbrüche eingerichtete Sperrzone mit Handelsrestriktionen in Hessen muss angepasst werden und betrifft jetzt auch den gesamten Landkreis Kassel. Damit ist ganz Hessen BTV 8-Sperrzone.

Nach Vorgaben der EU müssen um betroffene Tierhaltungen herum Sperrzonen mit einem Radius von 150 Kilometern ausgewiesen werden. Für Verbringungen von Tieren empfänglicher Arten aus der BTV 8-Sperrzone heraus gelten strenge EU-Vorgaben. Innerhalb der Sperrzone gibt es keine Handelsbeschränkungen. Die Verbringungsregelungen sowie die für eine Verbringung notwendigen Tierhaltererklärungen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises 

Die Regelungen gelten aktuell ausschließlich für BTV-8. In Bezug auf BTV-3 gelten innerhalb Deutschlands keine Verbringungsbeschränkungen.

Hintergrund: Das Blauzungenvirus wird durch kleine blutsaugende Stechmücken (Gnitzen) übertragen und befällt Wiederkäuer. Rinder, Schafe und Ziegen können sich anstecken, aber auch Kameliden (Lamas und Alpakas). Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Tiere, die sich mit dem Virus infizieren, leiden schwer. Hohes Fieber, Apathie und Fressunlust aufgrund Schwellung und Entzündungen an der Zunge sowie Lahmheiten bis hin zu Missbildungen oder Aborten beim Nachwuchs sind Symptome, die umgehend von einem Tierarzt abgeklärt und behandelt werden sollten. Das Virusgeschehen kann auch zu Todesfällen führen, die in Herden ohne Impfung nicht selten vermehrt auftreten und zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen können.

Eine Impfung gegen das Virus und auch gegen die BTV-Serotypen 3 und 4 ist möglich, kann die klinischen Symptome deutlich abschwächen und Todesfälle verhindern. Daher rät der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz allen Tierhaltern dringend, empfängliche Arten impfen zu lassen.

Für Rückfragen steht der Fachbereich unter der Telefonnummer 0561 1003-3306 oder per Mail: vtrnrmtlndkrskssld zur Verfügung.