03. Juli 2024
Die Friedhofsverwaltung informiert: Verhalten auf Friedhöfen
Die Friedhofsverwaltung hat in der letzten Zeit vermehrt Auffälligkeiten auf den Schauenburger Friedhöfen feststellen können. Auch sind der Verwaltung Hinweise durch Bürger der Gemeinde zugetragen worden, die das Verhalten und die Beachtung der „guten Sitte“ auf den Friedhöfen bemängeln.
In diesem Zusammenhang möchten wir gern noch einmal auf die wichtigsten Verhaltensweisen auf den Friedhöfen (gemäß § 6 der Friedhofsordnung der Gemeinde Schauenburg) hinweisen, welche die Würde des Ortes wahren sollen. Hierzu zählt unter anderem:
• Das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art ist nicht erlaubt, es sei denn es liegt eine besondere Erlaubnis der Friedhofsverwaltung vor (ausgenommen sind Kinderwagen, Rollstühle und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung).
• Es ist nicht gestattet, den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen und zu beschädigen (hierzu zählen auch Gießkannen und angebrachtes Grabzubehör!).
• Abraum und Abfälle aller Art sind nur innerhalb der hierfür vorgesehenen Müllablageplätze abzulagern.
• Das Mitführen von Tieren auf dem Friedhof ist untersagt (ausgenommen sind Blindenhunde).
Den Anweisungen des Friedhofspersonals ist Folge zu leisten.
Wir bitten alle Mitbürger gleichermaßen um Beachtung und Rücksichtnahme und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Ihre Friedhofsverwaltung
Vollsperrung der Firnsbachtalbrücke
Das Ordnungsamt informiert:
Vollsperrung der Firnsbachtalbrücke (Am Hirzstein) ab Dienstag, 18. Februar 2025 - eine Umleitung ist ausgeschildert.