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25. Juli 2024

Greensill-Insolvenz: Gemeinde Schauenburg auch vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich

Schadensersatzansprüche der Gemeinde Schauenburg gegen Finanzvermittlungsunternehmen stehen nun rechtskräftig fest

Mit Beschluss vom 27.06.2024 hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde der Finanzvermittler, die der Gemeinde Schauenburg Ende 2020 Festgeldanlagen in Höhe von insgesamt Euro 1 Million vermittelt hatten und nachfolgend in den beiden Vorinstanzen zum Schadensersatz gegenüber der Gemeinde verurteilt wurden, zurückgewiesen.

Die durch Rechtsanwalt Jörg Scheidig, Partner der Kanzlei KBW Rechtsanwälte aus Kassel vertretene Gemeinde Schauenburg hatte erfolgreich vor dem Landgericht München I sowie nachfolgend vor dem Bayerischen Oberlandesgericht gegen das Unterhachinger Finanzvermittlungsunternehmen auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe von insgesamt rund Euro 1.015.000.- wegen Informationspflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Geldanlagen bei der später in Insolvenz gefallenen Bremer Greensill Bank AG geklagt.

Aufgrund der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde durch den Bundesgerichtshof stehen die Schadensersatzansprüche der Gemeinde Schauenburg gegen das Finanzvermittlungsunternehmen nun rechtskräftig fest.