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08. Juli 2025

Gemeinde Schauenburg erhält vollständige Entschädigung für Schaden aus Festgeldanlagen

Stolz und zufrieden über den positiven Ausgang für die Gemeinde nach der Greensill-Pleite: Kämmereileiterin Monika Joost (von links), Erster Beigeordneter Kurt Schweinebraden-Walter, Bürgermeister Michael Plätzer, Rechtsanwalt Jörg Scheidig und Büroleiterin Susanne Reuting (Foto: cc by Gemeinde Schauenburg/ N. Humburg-Weidner)

Erfolgreiche juristische Auseinandersetzungen mit Greensill Bank AG abgeschlossen

Auf dem Foto: Stolz und zufrieden über den positiven Ausgang für die Gemeinde nach der Greensill-Pleite: Kämmereileiterin Monika Joost (von links), Erster Beigeordneter Kurt Schweinebraden-Walter, Bürgermeister Michael Plätzer, Rechtsanwalt Jörg Scheidig und Büroleiterin Susanne Reuting (Foto: cc by Gemeinde Schauenburg/ N. Humburg-Weidner)

Nach rund vier Jahren dauernder Rechtsstreitigkeiten, die durch die Instanzen bis vor den Bundesgerichtshof reichten, kann die Gemeinde Schauenburg nun endgültig und vollständig Entschädigung für den entstandenen Schaden im Zusammenhang mit ihren Festgeldanlagen bei dem insolvent gefallenen Bremer Bankhaus „Greensill Bank AG“ verkünden. Die Entschädigung kann von der Gemeinde endgültig behalten werden.
Die Gemeinde wurde durch Rechtsanwalt Jörg Scheidig, Partner von der Kasseler Kanzlei KWB Rechtsanwälte vertreten und konnte durch alle Instanzen erfolgreich die Unterhachinger Finanzvermittlungsgesellschaft u. a. auf Erstattung des Anlagebetrags in Höhe von 1.000.000,00 € sowie die Übernahme der Kosten in Anspruch nehmen. Bereits direkt nach dem erfolgreichen Abschluss der ersten Instanz vor dem Landgericht München sicherte sich die Gemeinde, trotz laufendem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München, durch eine von Herrn Rechtsanwalt Scheidig empfohlene Sicherungsvollstreckung einen Hinterlegungsbetrag von knapp 1.100.000,00 €. Diese Maßnahme stellte sich als „goldrichtig“ heraus, da eine andere Gemeinde ebenfalls Schadensersatzansprüche gegenüber dem Finanzvermittlungsunternehmen geltend machte, über dessen Vermögen noch während des Berufungsverfahrens das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Mit dem letztinstanzlichen Sieg der Gemeinde Schauenburg vor dem Bundesgerichtshof im Juli 2024 ist nun auch rechtlich klar, dass die Gemeinde den Hinterlegungsbetrag behalten darf. Dies ist besonders bedeutend, da der vorläufige Insolvenzverwalter zwischenzeitlich insolvenzrechtliche Anfechtungsansprüche in Bezug auf diesen Betrag angekündigt hatte. Darüber hinaus wird der Finanzverwalter verpflichtet, sämtliche weiteren Kosten auszugleichen und der Gemeinde insgesamt rund 210.000,00 € Zinsen zu zahlen.
Dieser erfolgreiche Abschluss der juristischen Auseinandersetzung ist dem unermüdlichen Einsatz und der Standhaftigkeit der Verwaltung unter der Führung von Bürgermeister Michael Plätzer zu verdanken. Auch die kommunalen Gremien haben maßgeblich zum positiven Ergebnis beigetragen.