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23. Juli 2025

Heckenrückschnitt an Gehwegen und Fahrbahnen - die Gemeinde Schauenburg informiert

Hecke überwuchert Gehweg

Regelmäßig gibt es Hinweise, dass in der Gemeinde die Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (z.B. Straßen und Gehwegen) durch den Wuchs von Bäumen, Sträuchern und Hecken der angrenzenden Grundstücke teilweise eingeschränkt ist.

Dieses Problem des nicht durchgeführten Rückschnitts taucht jedes Jahr wieder auf. Das Ordnungsamt weist daraufhin, dass besonders von Hecken und Gehölzen, die in Augenhöhe auf die angrenzenden Gehwege ragen, eine erhebliche Verletzungsgefahr ausgehen kann. Auch das Ausweichen vor der Gefahrenstelle vom Gehweg auf die Straße stellt ein erhebliches Risiko dar. In Schadensfällen wird der Grundstückseigentümer zur Haftung herangezogen.

Weiterhin sind die Verkehrszeichen, Hydranten, Straßennamensschilder und Straßenlaternen freizuschneiden, damit die Sicherheit des Straßenverkehrs und der Bevölkerung gewährleistet ist.

Der Pflanzen - und Baumbewuchs ist bis auf Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Dies gilt auch für unbebaute Grundstücke. Dabei ist zu beachten, dass der Rückschnitt nicht nur in der Breite, sondern auch in der Höhe zu erfolgen hat.

Da nicht alle Haushalte den Schauenburg-Kurier beziehen, wird darum gebeten, auch die Nachbarn darauf aufmerksam zu machen. 

Sollten besonders gravierende Überhänge bekannt sein, wird um Mitteilung an das Ordnungsamt/ Tel. 05601-9325-130  gebeten, damit von dort die Grundstückseigentümer angesprochen werden können.

Bitte prüfen Sie den Bewuchs an Ihrem Grundstück und lassen Sie es nicht zu Gefährdungen oder gar Verletzungen kommen.

Heckenrückschnitt erforderlich

Straßenreinigung


Zusätzlich möchten wir die Bürgerinnen und Bürger auch auf Ihre Straßenreinigungspflicht nach der Gemeindesatzung hinweisen.
Hier ein Auszug aus der Straßenreinigungssatzung (§ 2):
Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf:

a) Die Fahrbahnen einschließlich Radwege, Moped-Wege und Standspuren,
b) die Parkplätze,
c) die Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle,
d) die Gehwege,
e) die Überwege,
f) Böschungen, Stützmauern u. a.

Abfallentsorgung

Aus gegebenem Anlass wird außerdem daran erinnert, dass Kehricht, Hundekot-Beutel, Zigarettenstummel, Flaschen, Papiertaschentücher und andere Abfälle NICHT in den Gully gehören!

Die komplette Straßenreinigungssatzung kann auf unserer Homepage
https://www.gemeinde-schauenburg.de/de/buergerservice/ortsrecht.php
nachgelesen werden.
Zusätzlich steht die Satzung dort als Download zur Verfügung.