Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

03. März 2026

Landesweiter Warntag in Hessen am 12. März 2026

Um 10.01Uhr erfolgt die hessenweite Probewarnung sowohl über Cell-Broadcast, WarnApps (z.B. hessenWARN) als auch über die sich beteiligenden Rundfunkanstalten. Entwarnung um 10.30 Uhr

Katastrophenschutz, Warnung der Bevölkerung

Hessisches Ministerium des Inneren, für Sicherheit und Heimatschutz: 
Am 12. März 2026 werden in allen hessischen Kommunen zum hessenweiten Probealarm am Vormittag die Sirenen heulen.

Hierzu lösen die Zentralen Leitstellen der Landkreise und kreisfreien Städte über ihre eigene Infrastruktur um 10.01 Uhr ihre regionalen Warnmedien aus.
Ab 10.01 Uhr erfolgt die hessenweite Probewarnung über

  • Cell-Broadcast
  • WarnApps
  • Landesweite Medien FFH und HR

Im Rahmen dieses Warntages sollen in Hessen auch alle Sirenen ausgelöst werden. (Sofern in den Kommunen auslösbare Sirenen für die Warnung zur Verfügung stehen, erfolgt dabei auch ein Probealarm mit dem Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“.)

Um 10.30 Uhr erfolgt die Entwarnung.

Sirenensignale im Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland - Warnung und Entwarnung der Bevölkerung

Ziel des Aktionstages

Hintergrund und Ziel des Aktionstages ist es, die Bürgerinnen und Bürger für die verschiedenen Warnmittel und Alarmsignale weiter zu sensibilisieren, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen.
Den Bürgerinnen und Bürgern sollen durch die Probewarnung deren Funktion und die Abläufe wieder ins Gedächtnis gerufen werden, um im Ernstfall die Warnmeldungen richtig wahrnehmen und einordnen zu können.
Eine Warnung der Bevölkerung kann sowohl bei einer Bedrohung der Bundesrepublik von außen („Zivilschutzfall“), bei Großschadenslagen („Katastrophenfall“), im täglichen Einsatzgeschehen der Feuerwehr („tägliche Gefahrenabwehr“) und auch bei polizeilichen Ereignissen (z.B. Terrorlage) erforderlich sein.

Hintergrund:

Das Land Hessen hat beschlossen - analog zu den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern - zusätzlich zum jährlich stattfindenden bundesweiten Warntag im Herbst einen landesweiten Warntag im Frühjahr durchzuführen.
Dieser Warntag wurde auf den zweiten Donnerstag im März festgelegt, somit dieses Jahr auf den 12. März 2026.
Während beim bundesweiten Warntag primär die Auslösemechanismen auf Bundesebene geprüft werden, sollen beim landesweiten Warntag und die technische Warninfrastruktur und die Auslösemechanismen auf Landesebene und auf der Ebene der Zentralen Leitstellen in Hessen getestet werden.

Neben Alarmsirenen und Rundfunkdurchsagen wird die hessische Bevölkerung auch über die kostenlose Warn-App hessenWARN informiert. Mit der Warnung am 12. März erhalten die Bürgerinnen und Bürger auch Empfehlungen, was sie zu ihrem Schutz tun können oder wo sie weitere Informationen erhalten.
Bitte schauen Sie sich in diesem Zusammenhang auch

Hilfe im Notfall
auf der Homepage der Gemeinde Schauenburg > Bürgerservice >an, wo die Informationen ständig verfügbar sind:
https://gemeinde-schauenburg.de/notfall

Cell-Broadcasting und hessenWARN-Meldungen

Cell-Broadcasting
des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

Voraussetzung für einen Empfang der „Cell-Broadcast“-Nachrichten ist, dass die Bürgerinnen und Bürger die aktuellen Betriebssysteme auf ihren Mobilfunkgeräte installiert haben.
Bei diesem Probealarm wird – erstmals bei Probealarmen – auch eine Entwarnung über Cell-Broadcast erfolgen – was das Cell-Broadcast-Protokoll eigentlich nicht vorsieht, aber von vielen Nutzern vermisst wurde.
Um hierbei eine erneute, nicht unterdrückbare akustische Warnung zu vermeiden, ist die Entwarnung hier als Gefahreninformation (niedrigste Warnstufe) implementiert. Dies kann zur Folge haben, dass – je nach persönlicher Einstellung des Smartphones – die Entwarnung aber nur mit einem Systemton oder auch überhaupt nicht erfolgt. Zur Vermeidung von Letzterem wird empfohlen, Cell-Broadcast am jeweiligen Smartphone auch für die Warnstufe 3 zuzulassen.

hessenWARN-Meldungen

Neben den kommunalen Warnmitteln - in der Regel Sirenen - stehen zur Warnung insbesondere auch Lösungen für Smartphones („WarnApps“) zur Verfügung. Hier nutzt das Land Hessen sowie die weit überwiegende Mehrzahl der Landkreise in Hessen das System hessenWARN.

Die hessenWARN App enthält neben den bewährten Alarmierungen vor unerwarteten Gefahrensituationen (Bombenfunde, Großbrände mit Gefahrenstoffreizung, Unwetterwarnungen, terroristischen Anschlägen und mehr) weitere wichtige Alarmierungs- und Informationsfunktionen, die sich je nach persönlichem Bedürfnis innerhalb der Applikation ein- und ausschalten lassen.

Anmeldung zur hessenWARN-App:
Die hessenWARN-App steht kostenlos zur Verfügung für:

  • iPhone im App Store
  • Android Phone im Google Play Store

Sirenen, Warnanlagen in Schauenburg

Eine Übersicht über den Stand der Sirenenanlagen in der Gemeinde Schauenburg finden Sie ebenfalls auf der Homepage: https://www.gemeinde-schauenburg.de/nachrichten
Oder Sie geben auf der Startseite https://gemeinde-schauenburg.de einfach das Suchwort „Sirene“ in das Feld der Suchfunktion (Lupe rechts oben) ein.