11. August 2026
Information aus dem Bürgerbüro der Gemeinde Schauenburg
Der sogenannte „bedingte Sperrvermerk“ für Pflegeheime darf nicht mehr automatisiert durch die Meldebehörde der Gemeinde Schauenburg gesetzt werden.
Im Zuge des „BMI-Bürokratierückbaugesetzes“ wurde beschlossen, dass § 52 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes abgeschafft wird. Die Änderung tritt am 10. Juli 2026 in Kraft.
Dies bedeutet, dass der sogenannte „bedingte Sperrvermerk“ für Pflegeheime nicht mehr automatisiert durch die Meldebehörde der Gemeinde Schauenburg gesetzt werden darf. Auch bei Personen die diesen Sperrvermerk eingetragen hatten, ist dieser zu entfernen.
Das hat zur Folge, dass alle Personen, die in der Udo-Fischer-Straße 01 gemeldet sind, bei Altersjubiläen im Schauenburg-Kurier veröffentlicht werden.
Es besteht allerdings die Möglichkeit, auf Antrag eine Sperre für Altersjubiläen eintragen zu lassen. Somit wäre die Veröffentlichung im Schauenburg-Kurier weiterhin gesperrt.
Die Sperre kann persönlich bei der Gemeinde Schauenburg zu den Öffnungszeiten oder mit dem untenstehenden Formular beantragt werden,
Sollten Sie die Sperre beantragen wollen, lassen Sie uns den Antrag bitte zeitnah zukommen, damit die Sperre von uns eingetragen werden kann.
- 2026-08-11-Wegfall-bedingter-Sperrvermerk-Formular.pdf55,92 KB
