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15. Juli 2024

Der Landkreis Kassel informiert: Zulassung ukrainischer Fahrzeuge in Deutschland ab 1. Oktober 2024

Landkreis Kassel / Aufsicht und Ordnung. Ummeldung von in der Ukraine zugelassenen Fahrzeugen: Laut den Maßgaben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) gilt die folgende Regelung: Ab dem 1. Oktober 2024 muss das Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden, sofern ein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet wurde. Das ist der Fall bei einer längerfristigen Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes einer verfügungsberechtigten Person unter Mitnahme des Fahrzeugs nach Deutschland (zum Beispiel die Anmeldung einer Wohnanschrift der verfügungsberechtigten Person beim Einwohnermeldeamt).

Diese Maßgabe des BMDV bedeutet, dass ukrainische Fahrzeuge spätestens bis zum 30. September 2024 bei der zuständigen örtlichen Zulassungsbehörde (gemeinsame Zulassungsstelle der Stadt und des Landkreises Kassel) mit deutschem Kennzeichen zulassen müssen.

Das Regierungspräsidium Kassel kann längstens bis zum 30. September 2024 Ausnahmegenehmigungen von der Zulassungsverpflichtung für ausländische Fahrzeuge nach Ablauf der Jahresfrist für die vorübergehende Teilnahme ukrainischer Fahrzeuge am Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland erteilen.

Weitergehende Informationen und Links sowie Merkblätter (auch in ukrainischer Sprache) finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel: https://rp-kassel.hessen.de/wirtschaft-und-planung/verkehr/ukrainische-fahrzeuge