07. Januar 2026
Das Ordnungsamt informiert zum Thema Fundrecht
Was muss beim Fund von Tieren beachtet werden?
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, wie mit Fundtieren jeglicher Art zu verfahren ist:
Sollten Sie ein Tier finden, auch bei Totfund, melden Sie dies bitte zeitnah beim Ordnungsamt unserer Gemeinde Tel. (05601) 9325-130 und der zuständigen Polizei, damit weitere Vorkehrungen getroffen werden können.
Fremde Tiere darf man nicht einfach behalten, da sie lt. Fundrecht als Sache gelten und genau so behandelt werden wie Sachgegenstände. Sollte dies nicht erfolgen, kann dies als Fundunterschlagung angesehen werden.
Das Tier kann auch einem Tierarzt vorgestellt werden, wenn es Verletzungen aufweist. Dieser wird dann auch prüfen, ob das Tier gekennzeichnet oder gechipt ist und Weiteres veranlassen.
Auch vermisste Tiere, die nicht gekennzeichnet sind, sollten bitte beim Ordnungsamt gemeldet werden.

