16. Juni 2025
Sonderprogramm „Gaststättenprogramm 2025“ in Hessen neu aufgelegt

Chance zur Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum. Unterstützt werden dringend notwendige Investitionen, mit denen Betriebe zukunftsfähig aufgestellt werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden unter anderem:
• Planungskosten nach HOAI (bis Leistungsphase 9)
• Gebühren und Handwerkerleistungen
• Neue Investitionsgüter mit einem Netto-Einzelwert über 800 €
Hinweis: Es zählen ausschließlich Nettokosten.
Wer kann Fördermittel beantragen?
• Gaststättenbetriebe und Unternehmen im Sinne von KMU
• Pächter*innen mit einem Nutzungsvertrag von mindestens 5 Jahren
Voraussetzung ist ein Betrieb im ländlichen Raum (Ortsteile bis 3.000 Einwohner*innen), der Speisen und Getränke ausgibt. Außerdem erforderlich:
• Eine klare Gewerbeanzeige als Gaststätte
• Ein Geschäftsplan mit einem Prognosezeitraum von drei Jahren
Konditionen
• Mindestinvestition: 15.000 € netto
• Förderquote: 45 % der Nettokosten
• Maximaler Zuschuss: 200.000 €
Was ist nicht förderfähig?
• Eigenleistungen
• Erwerb unbebauter Grundstücke
Auch für das Jahr 2026 ist eine Fortführung des Programms geplant – handeln Sie also rechtzeitig!
Fragen? Kontaktieren Sie die WIBank unter: