Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

16. Juni 2025

Sonderprogramm „Gaststättenprogramm 2025“ in Hessen neu aufgelegt

zwei junge mitarbeiter präsentieren gerichte auf tellen am gästetisch

Chance zur Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum. Unterstützt werden dringend notwendige Investitionen, mit denen Betriebe zukunftsfähig aufgestellt werden.

Was wird gefördert?
Gefördert werden unter anderem:
• Planungskosten nach HOAI (bis Leistungsphase 9)
• Gebühren und Handwerkerleistungen
• Neue Investitionsgüter mit einem Netto-Einzelwert über 800 €
Hinweis: Es zählen ausschließlich Nettokosten.

Wer kann Fördermittel beantragen?
• Gaststättenbetriebe und Unternehmen im Sinne von KMU
• Pächter*innen mit einem Nutzungsvertrag von mindestens 5 Jahren
Voraussetzung ist ein Betrieb im ländlichen Raum (Ortsteile bis 3.000 Einwohner*innen), der Speisen und Getränke ausgibt. Außerdem erforderlich:
• Eine klare Gewerbeanzeige als Gaststätte
• Ein Geschäftsplan mit einem Prognosezeitraum von drei Jahren

Konditionen
• Mindestinvestition: 15.000 € netto
• Förderquote: 45 % der Nettokosten
• Maximaler Zuschuss: 200.000 €

Was ist nicht förderfähig?
• Eigenleistungen
• Erwerb unbebauter Grundstücke

Auch für das Jahr 2026 ist eine Fortführung des Programms geplant – handeln Sie also rechtzeitig!

Fragen? Kontaktieren Sie die WIBank unter:

sprgstrwbnkd