16. Dezember 2025
Kontrolle der Restfahrbahnbreite

Das Ordnungsamt und die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Schauenburg führten am 20.11.2025 erneut eine gemeinsame Durchfahrtskontrolle in den Abendstunden in allen Ortsteilen durch.
Das Ordnungsamt und die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Schauenburg haben am 20. November 2025 in den Abendstunden erneut eine gemeinsame Durchfahrtskontrolle in allen Ortsteilen durchgeführt.
Die Kontrolle bezog sich auf die Einhaltung der Restfahrbahnbreite von 3,05 Metern.
Wir möchten alle Bürgerrinnen und Bürger darauf hinweisen, dass das Parken in Straßen nicht erlaubt ist, wenn dadurch eine Restfahrbahnbreite von weniger als 3,05 Metern verbleibt. Dies ist keine bloße Empfehlung, sondern ergibt sich aus geltendem Verkehrsrecht.
Die Restfahrbahnbreite bezeichnet den verbleibenden Teil der Fahrbahn, der nach dem Abstellen eines Fahrzeugs noch frei befahrbar ist – also die Breite der Straße, die anderen Verkehrsteilnehmern (insbesondere Autos, LKWs oder Einsatzfahrzeugen) zum Durchfahren übrig bleibt.
Gemäß § 12 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Halten und Parken unzulässig, wenn dadurch der übrige fließende Verkehr behindert wird.
Die Rechtsprechung legt dabei eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Metern als notwendig fest, damit insbesondere auch Einsatzfahrzeuge (z. B. Feuerwehr, Rettungsdienst) sicher passieren können.
Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Durchfahrtsbreite wird die Einhaltung weiterhin durch das Ordnungsamt und die Feuerwehr kontrolliert.
Ihr Ordnungsamt der Gemeinde Schauenburg

Winterdienst: Alle können die Arbeit erleichtern
Durchfahrtsbreiten durch an den Straßen abgestellte Fahrzeuge teilweise sehr schmal
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das Winterdienst-Team des Bauhofes setzt bei Schneefall und Eis alles daran, damit unsere Straßen passierbar bleiben.
Da allerdings die Durchfahrtsbreiten durch an den Straßen abgestellte Fahrzeuge schmaler werden, ist für die breiten Schneeschilder der Räumfahrzeuge zudem das Durchkommen oft schwierig. Das gilt auch für Rettungsfahrzeuge und die Müllabfuhr.
Deshalb werden Sie um Ihre Mithilfe gebeten:
- Fahren Sie nach Möglichkeit die Fahrzeuge aus dem öffentlichen Verkehrsraum in die Einfahrten, Höfe etc.
- Schaufeln Sie keinen Schnee in den öffentlichen Verkehrsraum, sondern auf ihr Grundstück/Vorgarten. Von der Straße wird der Schnee von den Räumfahrzeugen nur erneut auf die Ausfahrten geschoben.
- Die Gehwege müssen nicht in voller Breite geräumt werden, wenn sehr viel Schnee gefallen ist. Es reicht aus, wenn der Schnee auf den Gehwegen soweit geräumt wird, dass zwei Personen aneinander vorbeilaufen können.
- Bitte bleiben Sie freundlich und seien Sie gewiss, dass unsere Mitarbeiter/innen alles geben, damit sich die Situation so schnell wie möglich für alle wieder normalisiert.
Hinweis: Die Schneeschilder können während des Einsatzes nicht die Richtung wechseln, der Schnee am Straßenrand wird darum auch vor den Grundstückseinfahrten an die Seite geschoben.
Weitere Informationen zum Winterdienst und Straßenreinigung/ Räumpflicht finden Sie in unserem Bürgerserviceportal, Stichwort "Winterdienst".

Vielen Dank an die im Winterdienst eingesetzten Mitarbeiter des Bauhofes sowie bei allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die deren Arbeit unterstützen.
Gemeinde Schauenburg
