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Vereinsförderung

Details

Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und fördern diese. Dies kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:

  • Finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied
  • Materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen

Die Höhe der Förderung ist individuell.

Die Gemeinde Schauenburg fördert ortsansässige Vereine und Verbände in unterschiedlicher Art und Weise und unterstützt damit die gesellschaftliche Bedeutung der Vereinsarbeit für die Kommune.

Finanziell werden die Vereine durch die Förderung der Jugendarbeit unterstützt. Pro jugendlichem Vereinsmitglied werden pro Jahr 5 € zur Förderung der Jugendarbeit in den Vereinen ausgezahlt. Das sind jährlich etwa 10.000 €.

Ferner werden auf Antrag Anschaffungen der Vereine für langlebige Sportgeräte mit einem Zuschuss gefördert. Weiterhin werden bei Vereinsjubiläen finanzielle Zuwendungen bewilligt.

Hinweise

Die Zuwendungen sind freiwillige Leistungen der Gemeinde, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Sie können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden.

Fristen

31.03. des jeweiligen Förderjahres

Voraussetzungen

In der Regel sind nachfolgende Voraussetzungen zur Antragstellung notwendig.

Der Verein

  • hat den Sitz in der Kommune
  • ist im Vereinsregister gemeldet.

Unterlagen

Förderungen bedingen meist einen schriftlichen Antrag. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Aus den Antragsformulare geht hevor, welche Unterlagen Sie benötigen. Bei Rückfragen nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Bearbeitungsdauer

Verfahrensablauf

  • Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.