Hebesatz-Steuern
zum 01.01.2015 treten laut Beschluss der Gemeindevertretung folgende Steuerhebesätze in Kraft:
Hebesatz Grundsteuer A (ab 2017) | 600 v.H. |
Hebesatz Grundsteuer B | 560 v.H. |
Hebesatz Gewerbesteuer | 470 v.H |
Wasser/Abwasser-Gebühren
Ein Kubikmeter (m³) Wasser kostet in der Gemeinde Schauenburg 1,75 € zzgl. 7 % Mehrwertsteuer, der Kubikmeter Abwasser hingegen 2,11 €. Für den Quadratmeter entwässerte Fläche wird eine Gebühr in Höhe von 0,41 € fällig.
Hundesteuer
1. Hund | 96,00 €/Jahr |
2. Hund | 156,00 €/Jahr |
für jeden weiteren Hund | 204,00 €/Jahr |
gefährlicher Hund | 948,00 €/Jahr |
Abfallgebühren
Die Abfallgebühren werden vom Landkreis Kassel, genauer von der Regionalen Abfallentsorgung, erhoben und von der Gemeinde Schauenburg weiter berechnet.
Abfallgebühren (incl. Biomüll- und Papiermülltonne):
80 Liter | 17,20 € / Monat |
120 Liter | 24,88 € / Monat |
240 Liter | 47,91 € / Monat |
1.100 Liter | 182,42 € / Monat |
Kindergartengebühren
Die Kindergartengebühren betragen in der Gemeinde Schauenburg ab dem 01.08.2014:
je Kind unter dem 3. Lebensjahr:
von 07.00 - 12.00 Uhr | 145,00 € / Monat |
von 07.00 - 13.00 Uhr | 170,00 € / Monat |
von 07.00 - 14.00 Uhr | 196,00 € / Monat |
von 07.00 - 15.00 Uhr | 220,00 € / Monat |
von 07.00 - 16.00 Uhr | 245,00 € / Monat |
von 07.00 - 17.00 Uhr | 270,00 € / Monat |
je Kind über dem 3. Lebensjahr:
von 07.00 - 12.00 Uhr | 120,00 € / Monat |
von 07.00 - 13.00 Uhr | 140,00 € / Monat |
von 07.00 - 14.00 Uhr | 162,00 € / Monat |
von 07.00 - 15.00 Uhr | 182,00 € / Monat |
von 07.00 - 16.00 Uhr | 203,00 € / Monat |
von 07.00 - 17.00 Uhr | 223,00 € / Monat |
Weiterhin können:
Verpflegung | 55,00 € / Monat |
flexible Einzelverpflegung | 2,00 € / Tag |
flexible Betreuung | 162,00 € / Tag |
von Ihnen in Anspruch genommen werden. Geschwisterkinder zahlen 50% der jeweiligen Betreuungsgebühren.
Nach § 2 Abs. 4 der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Schauenburg gilt:
(4) Für die letzten 12 Monate vor der Einschulung der Kinder werden keine Gebühren mehr für den Halbtagsplatz erhoben, in dem Umfang, in dem Fördermittel durch das Land bereitgestellt werden.
Bei vorzeitiger Einschulung der Kinder, werden die Betreuungsgebühren für den Halbtagsplatz bis 12:00 Uhr an die Eltern erstattet. Bei zurückgestellten Kindern, wird kein zweites gebührenfreies Kindergartenjahr finanziert.
Angebote der Jugendpflege Schauenburg
Die Teilnahmegebühren für Angebote der Jugendpflege Schauenburg betragen jeweils:
Ferienspiele:
1. Woche 55,- Euro
2. Woche 55,- Euro
Für teilnehmende Geschwisterkinder sind 50% der Gebühren zu entrichten.
Das dritte teilnehmende Kind ist kostenfrei.
Minifreizeit Wülmersen:
120,- Euro
Nationale Freizeiten (Schönau/Sylt):
395,- Euro für Schauenburger Kinder
420,- Euro für Nicht-Schauenburger Kinder