Der Gemeindevorstand ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung, im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel, die laufende Verwaltung der Gemeinde. Der Gemeindevorstand wird durch die Gemeindevertretung für die laufende Legislaturperiode auf fünf Jahre gewählt.

Er besteht gemäß Festlegung in der Hauptsatzung aus neun ehrenamtlichen Beigeordneten:

Kurt Schweinebraden-Walter, SPD

Martina Dierkes, SPD

Hans Peter Brückmann, SPD

Brigitte Wettengel, CDU

Armin Salscheider, CDU

Horst Schaub, Offensive

Till Amma, Offensive

Rolf Frieling, B90/GRÜNE

Nico Leise für DIE LiNKE

Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeindevorstandes.  Erster Beigeordneter ist Kurt Schweinebraden-Walter (SPD). 

Die Sitzungen des Gemeindevorstandes sind grundsätzlich nicht öffentlich.

 

 

 




 

Die Gemeindevertretung ist gemäß § 9 Abs.1 der Hessischen Gemeindeordnung das oberste Organ der Gemeinde. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung. Sie ist also ein Beschluss- und Kontrollorgan.
Die Gemeindevertretung wird auf fünf Jahre gewählt und besteht in Schauenburg aus 37 Gemeindevertretern. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich und werden über verschiedene Medien bekannt gemacht.

Die Gemeindevertretung wird in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt und ist das oberste Organ der Gemeinde.

Die Sitzverteilung stellt sich aktuell folgendermaßen dar:

SPD  15
CDU  9
Offensive Schauenburg  7
Bündnis 90/ Die Grünen 4
Die Linke 2

 

Die Gemeindevertretung 

(Stand: 30. April 2023)

 

 

 

Die Bildung von Ortsbeiräten ist in der Hauptsatzung der Gemeinde Schauenburg festgelegt. Die Zahl der Mitglieder wurde auf sieben festgelegt. In den Aufgaben unmittelbar Kraft des Gesetzes gehört das Recht auf Anhörung in allen wichtigen Angelegenheiten des Ortsbezirkes insbesondere zum Haushaltsplanentwurf. Daneben hat der Ortsbeirat das Recht zu Vorschlägen in allen Angelegenheiten seines Bezirkes. Darüber hinaus hat der Ortsbeirat die Pflicht, Stellungnahmen zu den von der Gemeindevertretung und dem Gemeindevorstand vorgelegten Fragen abzugeben.


Der Ortsbeirat wird im Rahmen der Kommunalwahl auf fünf Jahre gewählt und wählt in seiner konstituierenden Sitzung einen Ortsvorsteher oder eine Ortsvorsteherin.

Die Ortsbeiräte in Schauenburg

Stand: 30. April 2023