Corona-Kontakt- und Beschränkungsverordnung vom 07.05.2020: Informationen für Vereine

Die Bundesregierung und die Ministerpräsident/innen der Länder haben sich auf eine stufenweise Öffnung des Sportbetriebs in ganz Deutschland geeinigt. Die „Corana-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“, die u. a. den Rahmen für die Wiederaufnahme des Vereinssports in Hessen regelt, kann auf der Website des Hess. Ministeriums unter www.hessen.de heruntergeladen werden. Die Verordnung ist am 09.05.2020 in Kraft getreten.

Demnach bleibt Wettkampfsport weiterhin verboten bzw. ist nur im Bereich des Spitzen- und Profisports (unter Auflagen) möglich. Zuschauer sind nicht gestattet.

Ein Sportbetrieb ist ab dem 09.05.2020 sowohl im Freien als auch in Innenbereichen (etwa in einer Sporthalle) unter strikter Einhaltung der folgenden Abstands- und Hygieneauflagen wieder erlaubt. Das bedeutet: Trainingsbetrieb im Sportverein ist möglich, wenn

  • er kontaktfrei ausgeübt wird,
  • ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist,
  • Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten (das gilt auf für Bälle), durchgeführt werden,
  • Umkleidekabinen, Dusch und Waschräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, ausgenommen Toiletten, geschlossen bleiben,
  • der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
  • Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-Institutes keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.

Der Trainings- und Sportbetrieb ist auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, gedeckt und ungedeckt, wieder zulässig.

Die Entscheidung für die Öffnung der Sportstätten und die Haftung für die Gewährleistung und Einhaltung der Kontakt- Betriebsbeschränkungen sowie der Hygieneregeln obliegt dem anbietenden Verein.

Auf der Website des Landessportbundes können unter www.landessportbund-hessen.de

sukzessive Hilfestellungen und zusätzliche unterstützende Informationen für Sportvereine (FAQ) auf Basis der Landesverordnung und des Erlasses heruntergeladen werden.

 

Zur Reduzierung des Übertragungsrisikos im Sportbetrieb sind die Auflagen sorgfältig zu beachten.