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Aufgaben der Ortsgerichte

Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften

Die Unterschriftsbeglaubigung kommt insbesondere in Betracht, wenn bei einer Behörde oder sonstigen Stelle eine öffentliche, beglaubigte Erklärung vorzulegen ist, z.B. Eintragungs- oder Löschungsbewilligung beim Grundbuchamt, Anmeldungen zum Handels- oder Vereinsregister usw. Bei Beglaubigungen von Abschriften bzw. Fotokopien von Urkunden oder Zeugnissen muss das Original vorgelegt werden.

Erteilung der Sterbefallanzeige an das Amtsgericht

Der/die Ortsgerichtsvorsteher/in erteilt über den Sterbefall von Personen, die in dem Bezirk des Ortsgerichts ihren letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt haben, eine Sterbefallanzeige. Die erforderlichen Angaben holt der/die Ortsgerichtsvorsteher/in bei den Angehörigen des Verstorbenen. Die Sterbefallanzeigen enthalten unter anderem Angaben über die gesetzlichen Erben, den Nachlass und das Vorhandensein letztwilliger Verfügungen. Bitte haben Sie daher Verständnis, wenn das Ortsgericht an Sie herantritt. Die Aufgaben der Ortsgerichte dienen den verschiedenen Abteilungen des Amtsgerichts zum Durchführen der gesetzlichen Aufgaben. Sie gewährleisten zum Beispiel, dass die Berichtigung des Grundbuchs und anderer öffentlicher Aufgaben. Sie gewährleisten zum Beispiel, dass die Berichtigung des Grundbuchs und anderer öffentlicher Register eingeleitet wird – und dass im Privatbesitz befindliche Testamente unverzüglich zur Eröffnung an das Nachlassgericht abgeliefert werden.

Sicherung des Nachlasses

Der/die Ortsgerichtsvorsteher/in soll bis zur Annahme der Erbschaft, die zur Sicherung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen treffen, wenn

  • hierzu ein Bedürfnis besteht,
  • die Erben unbekannt sind oder
  • Ungewiss ist, ob die Erben die Erbschaft angenommen haben.

Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen

Was wird vom Ortsgericht geschätzt?

Das Ortsgericht ist nach dem Hessischen Ortsgerichtsgesetz berechtigt, die unabhängige amtliche Wertschätzung von Immobilien durchzuführen. Hierzu zählen

  • unbebaute und bebaute Grundstücke
  • Rechte und Nutzungen an einem Grundstück
  • Eigentumswohnungen
  • Früchte, die von dem Boden noch nicht getrennt sind
  • Schäden an einem Grundstück und an den Früchten, die von dem Boden noch nicht getrennt sind.
  • Bei Flurschäden, wenn Kanal-, Rohrleitungs- oder Kanalgräben durch bestelltes Ackerland, Wiesen oder auch Vorgärten gezogen werden, um den Ernteausfall oder den Schaden an Gehölzen zu schätzen. Hier empfiehlt es sich, dass die Betroffenen das Ortsgericht nach Möglichkeit vor Beginn der Arbeiten zu benachrichtigen, damit der Zustand der Flächen vor und nach Abschluss der Arbeiten in Augenschein genommen werden kann.

Die Grundstücke müssen im Bezirk der Ortsgerichte Schauenburg, also innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Schauenburg, liegen.

Wer darf Schätzungen beantragen?

Der Antrag auf Vornahme einer Schätzung kann vom Eigentümer, Miteigentümer oder denjenigen Personen, die ein sonstiges Recht an dem zu schätzenden Objekt haben, gestellt werden. Ein Kaufinteressent hat jedoch kein Antragsrecht.

Was kostet die Schätzung?

Es wird eine -moderate- Gebühr erhoben. Diese ist in der Gebührenordnung für Ortsgerichte festgelegt und abhängig vom gesamten Wert der Schätzung. Die Kosten sind von dem Antragsteller zu zahlen.

Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen

Das Ortsgericht ist zuständig, auf Antrag eines beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde bei der Feststellung und Erhaltung der Grenzen der Grundstücke, die im Bezirk liegen, insbesondere bei der Errichtung fester Grenzzeichen, mitzuwirken.

Ortsgerichte in Schauenburg – Wer ist zuständig?

Ortsgericht Schauenburg I

Das Ortsgericht Schauenburg I ist für den Ortsteil Elgershausen zuständig.

Ortsgerichtsvorsteher
Dietmar Speckmann
Fuldastraße 16
34270 Schauenburg
Tel: 05601 3124
Mail: spckmnn-schnbrgt-nlnd

Stellv. Ortsgerichtsvorsteher
Horst Schaub
Tel: 05601 1698

Ortsgericht Schauenburg II

Das Ortsgericht Schauenburg II ist für den Ortsteil Hoof zuständig.

Ortsgerichtsvorsteher
Udo Gante
Feldchenstraße 13
34270 Schauenburg
Tel: 05601 4861
Mail: dgntt-nlnd

Stellv. Ortsgerichtsvorsteher
Willi Krug
Tel: 05601 2348

Ortsgericht Schauenburg III

Das Ortsgericht Schauenburg III ist für die Ortsteile Breitenbach, Elmshagen und Martinhagen zuständig.

Ortsgerichtsvorsteher
Rolf-Martin Barkhof
Friedrich- Ebert- Straße 19
34270 Schauenburg
Tel: 05601 1477
Mail: mbrkhft-nlnd

1. Stellv. Ortsgerichtsvorsteher
Armin Salscheider
Tel: 05601 4714

2. Stellv. Ortsgerichtsvorsteherin
Alexandra Werner
Tel: 05601 925793

Gebühren

Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Land Hessen erhoben und sind abhängig von der Leistung.

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