Schauenburg Kurier
Der Schauenburg Kurier informiert über wichtige Themen in der Gemeinde. Die gedruckte Ausgabe erhalten Sie dem 10. Januar 2026 (erste Ausgabe 2026) mit dem EXTRA TIP, der flächendeckend an alle Schauenburger Haushalte verteilt wird.
Den Zugang zur Onlineausgabe bekommen Sie über folgenden Link:
Schauenburg Kurier
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Schauenburg ist die Webseite.
Ergänzend werden die Amtlichen Bekanntmachungen auch im Schauenburg Kurier veröffentlicht.

Der Schauenburg Kurier informiert über
- Wichtige Rufnummern
- Bereitschaftsdienste Ärzte und Apotheken
- Aktuelles aus der Gemeinde
- Veranstaltungskalender (in der letzten Ausgabe des Monats)
- Vereine und Verbände
- Aus der Region
- Aus dem Rathaus
- Amtliche Bekanntmachungen (informativ)
- Kindertagesstätten
- Schule/Weiterbildung
- Wir gratulieren
- Kirchliche Nachrichten
- Sportnachrichten
2026 ändern sich Erscheinungstag und Vertrieb
Es gibt in der Gemeinde seit langem den Wunsch einer flächendeckenden Verteilung des Schauenburg Kurier - ab Samstag, 10. Januar 2026, wird der Schauenburg Kurier nun an alle Haushalte in der Gemeinde Schauenburg geliefert.
Dies wird möglich durch die flächendeckende Verteilung mit dem EXTRA TIP. Beachten Sie also bitte ab dem 10. Januar 2026 die Beilagen im EXTRA TIP auch im Hinblick auf das Amtliche Bekanntmachungsorgan Ihrer Gemeinde.

Warum gibt es diese Veränderungen?
Die Erstellung des Schauenburg-Kuriers wird von der Gemeinde Schauenburg und den Anzeigen im Schauenburg-Kurier finanziert. Der Vertrieb und somit die Zustellung erfolgt zurzeit ausschließlich an die Abonnenten der HNA. Alle anderen Bürgerinnen und Bürger erhalten den gedruckten Schauenburg Kurier nur, wenn sie sich diesen an den Auslagestellen in Schauenburg selbst abholen.
Der Verlag HNA ist auf die Gemeinde zugegangen, weil eine Vertragsverlängerung unter den gegebenen Voraussetzungen nicht mehr möglich war. Gleichzeitig wurde der Gemeinde ein Modell vorgestellt, nachdem alle Schauenburger Haushalte den Kurier erhalten können.
Um alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin nicht nur digital informieren zu können — dies ist wie gesetzlich vorgeschrieben bereits seit Jahren möglich — wurde ein Vertrag über die nun vorgestellte Variante der flächendeckenden Verteilung beschlossen.
Alternative Angebote von anderen Verlagen gingen bei der Gemeinde nicht ein.
Wenn der Extra Tip einmal nicht zugestellt wird
Wer keinen Extra Tip bekommt, wird gebeten, sich künftig direkt mit der zuständigen Vertriebsabteilung des Verlages in Verbindung zu setzen:
0561/ 203 – 23 23
vrtrbsltnghnd
Für diejenigen, die sich entschieden haben, den Extra Tip nicht erhalten zu wollen, bleibt das Rathaus als Abholstelle erhalten.
Was sich nicht ändert
Die kostenlosen Inhalte und Informationen für alle Leserinnen und Leser bleiben wie bisher erhalten. Ebenso die – ebenfalls kostenfreie – Möglichkeit für die Vereine, Verbände, Kirchen etc. in unserer Kommune, ihre Termine und Berichte entsprechend der Redaktionellen Richtlinien im Schauenburg Kurier zu veröffentlichen.
Auch können Sie den Schauenburg Kurier wie bisher auf der Homepage der Gemeinde Schauenburg
online lesen: https://www.gemeinde-schauenburg.de/aktuelles
Die Abgabezeiten für Artikel bleiben unverändert. Abweichungen wegen anstehender Feiertage werden wie bisher rechtzeitig veröffentlicht.
Weitere interessante Informationen
Sie haben Fragen?
Hinweis für HNA-Leser bis zum 19. Dezember 2025: Falls Sie Ihren Schauenburg Kurier einmal nicht mit der Tageszeitung bekommen, wenden Sie sich bitte telefonisch an den Vertrieb des Verlages: 0561/ 203-1281 oder 0561/ 203- 1282
Hinweis an alle Leserinnen und Leser ab 10. Januar 2026: Falls Ihre Haushalt einmal die keinen Extra Tip erhalten hat, wenden Sie sich bitte telefonisch0561/ 203 – 23 23 oder per Mail vrtrbsltnghnd an den Verlag. Vielen Dank.
Der Bereich Öffentlichkeitsarbeit ist für die Darstellung der Gemeinde Schauenburg in den Medien, zum Beispiel im Schauenburg Kurier und auf der Homepage, zuständig. Zu den Aufgaben gehören unter anderem:
- Bekanntmachung und anschließende Berichterstattung gemeindlicher Veranstaltungen; Erstellung von Broschüren;
- Mitbetreuung von kulturellen Veranstaltungen;
- Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Vereinen und Verbänden.
Dabei gelten folgende rechtliche Grundlagen:
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 5
Das Hessische Gesetz über Freiheit und Recht der Presse -
Hessisches Pressegesetz (HPresseG) in der Fassung vom 12. Dezember 2003





















































































