Hinweise zur Grundsteuerreform in Hessen

Die Grundsteuer wird, wie bereits in der Presse veröffentlicht, reformiert.
Die Finanzämter benötigen hierzu Informationen von allen Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümern.
In der Zeit vom 01.07.2022 -31.10.2022 sind von allen Eigentümern Erklärungen abzugeben.

Wenn Sie sich jetzt schon informieren möchten, finden Sie unter

https://finanzamt.hessen.de/Grundsteuerreform

im Internet alle Informationen.
Unter dem Punkt "Das Flächen-Faktor-Verfahren" können Sie sich eine Checkliste über die Angaben, die Sie benötigen, downloaden. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.